Wiederverwendbare Stoffmasken, FFP2 Masken und Mundschutz mit eigenem Logo bedrucken lassen.
Unsere Stoffmasken reduzieren den Ausstoß von Speicheltröpfchen des Trägers in die Umgebung. Sie hindern den Träger zudem vor einer unbewussten Berührung der Hände an Nase und Mund. Die Stoffmasken sind wiederverwendbar und waschbar. Alle Mund- und Nasenmasken können Sie auch mit Ihrem Logo als Werbegeschenke individuell bedrucken lassen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen nun auch FFP2 Masken mit eigenem Logo an.
Leichte, wiederverwendbare
Stoffmasken aus Polyester
und Baumwolle mit Gummiband.
Mit eigenem Logo
bedruckbar.
Hinweis:
Unsere Stoffmasken Masken haben keine medizinische Zertifizierung. Sie sind kein medizinisch oder anderweitig geprüfter Mundschutz. Den Träger selbst schützen sie nicht vor Viren, sie reduzieren aber den Ausstoß von Speicheltröpchen des Trägers in die Umgebung. Unsere FFP2 Masken besitzen dagegen eine Zertifizierung anhand des europäischen EN 149 Standards, sowie die CE-Kennzeichung CE 1463 für persönliche Schutzausrüstung PSA.
FFP2 Masken mit eigenem Logo für Ihre Mitarbeiter und Kunden.
Seit dem 20.01.21 reicht das Tragen von einfachen Stoffmasken im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel nicht mehr aus. Die Bundesregierung beschließt dort eine Maskenpflicht für medizinischen Mundschutz oder FFP2 Masken. In Bayern sind dort sogar nur noch FFP2 Masken erlaubt.
Die Knappheit von FFP2 Masken, wie sie noch im Frühjahr 2020 vorhanden war, ist nun nicht mehr gegeben. Insofern können nun auch wir zertifizierten FFP2 Masken vertreiben, ohne uns an einer Verknappung und Preistreibere zu beteiligen. Es stehen genug Masken für alle zur Verfügung. Insofern haben wir uns entschieden nun auch FFP2 Masken in unser Sortiment mit aufzunehmen.
Mundschutz und FFP2 Masken mit eigenem Logo bieten sich in diesen Zeiten mehr als jedes andere Werbemittel an, um sie an Mitarbeiter und Kunden zu verteilen.
➡️ Wo kann man Stoffmasken bedrucken lassen?
Unsere Masken können sowohl auf dem Mittelteil als auch auf dem Nasenstreifen bedruckt werden. Motive können dabei je nach Wunsch auffallend präsent oder auch eher dezent angebracht werden. Die maximale Druckbreite beträgt bis zu 14cm, die maximale Druckhöhe bis zu 3cm. Als Druckvorlagen dienen Vektorgraphiken in den gängigen Formaten.
➡️ Kann man Masken mit eigenem Logo bedrucken?
Stoffmasken können in der Regel mit jedem beliebigen Motiv bedruckt werden. Insofern kann man Stoffmasken selbsverständlich auch mit eigenem Firmenlogo oder Vereinslogo bedrucken lassen. Alle Masken erhalten Sie bei uns sowohl als Blankoware in verschiedenen Farben als auch individuell mit eigenem Logo oder Motiv bedruckt.
➡️ Kann man Gesichtsmasken wiederverwenden und waschen?
Unsere Gesichtsmasken bestehen zu 65% aus Polyester sowie zu 35% aus Baumwolle und können selbstverständlich wiederverwendet werden. Generell sollten gebrauchten Masken bei regelmäßiger Verwendung mindestens einmal am Tag gereinigt werden. Dabei kann nach nur kurzer Verwendungsdauer ein luftiges Trocknen in der Sonne auch ausreichend sein. Hat man die Gesichtsmasken allerdings länger getragen, so empfiehlt sich der Waschgang in der Maschine. Unsere Gesichtsmasken sind mindestens bis zu 60 Grad Celsius mit jeder haushaltsüblichen Maschine waschbar.
➡️ Kann man auch Mundschutz bedrucken lassen?
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen genähten Mund-Nasenmasken und medizinisch geprüftem Mundschutz, wie zum Beispiel FFP2 oder FFP3 Masken. FFP3 Masken bedrucken wir nicht. Waschbare Stoffmasken, die als Nasen- und Mundschutz bedruckt eingesetzt werden, können dagegen mit jedem denkbaren Motiv oder Logo bedruckt werden. Auch die Bedruckung von FFP2 Masken wird angeboten. Masken mit eigenem Logo oder Motiv entwickeln sich aktuell zu einem beliebten Werbeartikel.
➡️ Wann sollte Mundschutz gewechselt werden?
Es gibt zwei wesentliche Indikationen, wann ein Mundschutz gewechselt werden sollte. Zum einen sollte Mundschutz immer dann gewecheselt werden, wenn er durchfeuchtet ist. Durchfeuchtung macht den Mundschutz nahezu unbrauchbar. Um eine schnelle Durchfeuchtung zu vermeiden, ist es hilfreich den Mundschutz abzulegen und zu trocknen, sobald er nicht benötigt wird. Darüber hinaus ist ein Wechsel nach einer Kontamination notwendig. Ist der Mundschutz also verschmutzt oder dreckig, so sollte er auch umgehend gewechselt werden. Wiederverwendbare Stoffmasken sollten bei regelmäßigem Gebrauch auch regelmäßig oder täglich gewaschen werden.
Alltagsmasken und Community-Masken werden von Bund und Ländern jetzt dringend empfohlen.
Bund und Länder haben sich am 15.04.2020 geeinigt.
Zunächst soll es zwar noch keine Maskenpflicht in Deutschland geben, es wird jedoch dringend empfohlen, eine Maske in der Öffentlichkeit zu tragen.
Gesprochen wurde von Alltagsmasken, bezeichnet werden diese auch als Communitiy-Masken oder Textilmasken.
Laut Bundesregierung können Alltagsmasken schützen. Zwar nicht den Träger selbst, aber andere.
Daraus lässt sich schlussfolgern:
Würde jeder eine Maske tragen, würde auch jeder jeden schützen. Insofern würde auch jeder selbst einen Schutz erfahren.
Klingt nicht nur logisch, ist auch so.
Stoffmasken zu tragen ist nicht nur ein Zeichen von Solidarität, sondern erweist dem Gegenüber in einer Zeit von Covid-19 und Corona auch den notwendigen Respekt.
Welche Masken empfiehlt die Bundesregierung?
Stand 15.04.2020:
Die Bundesregierung empfiehlt das Tragen von Alltagsmasken. Ausdrücklich nicht gesprochen wurde von medizinischem Mundschutz, weil dieser Kranken- und Pflegestationen vorbehalten werden soll. Community-Masken werden aus handelsüblichen Stoffen hergestellt.
Der Bund verweist hierbei auf die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, wo es heisst, FFP2- und FFP3-Masken, die den Träger vor einer Ansteckung schützen, müssen auch weiterhin prioritär in Krankenhäusern und in der Pflege eingesetzt werden, nicht im Alltag.
Stand 29. April 2020:
In allen Bundesländern gilt nun eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf.
Stand: 20.01.2021:
Das Tragen von einfachen Stoffmasken reicht im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel nicht mehr aus. FFP2 Masken oder medizinischer Mundschutz wird verpflichtend eingeführt.
Maskenpflicht für FFP2 Masken oder medizinische Masken im Nahverkehr und Einzelhandel
Stand: 20.01.2021:
- Bund und Länder haben eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken oder FFP2 Masken in Nahverkehr und Geschäften beschlossen.
- Zur Eindämmung der Coronapandemie beschließen Bund und Länder eine Maskenpflicht für medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel.
- Eine etwas schärfere Verordnung besteht bereits seit dem 19.01.2021 in Bayern. Dort reichen einfache OP-Masken Masken nicht aus.
- Das Tragen von FFP2 Masken im Einzelhandel oder Nahverkehr ist in Bayern nun verpflichtend.